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MacXonySaxony — Macau

Vertragsgrundlage

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf für MacXony (Vermittlung / Zusammenstellung von Mischcontainern). Vor Veröffentlichung Firmierung, Sitz, Register und anwendbares Recht durch einen Anwalt festziehen. Kein Verbraucherschutz-Text für den EU-Endkunden-Alltag — Zielgruppe ist der gewerbliche Besteller.

1. Geltung

Diese AGB gelten für Anfragen, Angebote und Verträge über die Zusammenstellung, Vermittlung und den Versand von Waren aus der Volksrepublik China und anderen Ursprungsländern, insbesondere Mischcontainer für Hausbau, Haustechnik und Energie. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

2. Rolle von MacXony

MacXony vermittelt und organisiert. MacXony ist nicht Hersteller und übernimmt keine Bauleistung vor Ort. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich als Eigenhändler auftretend, bleibt Vertragspartner für die Ware der jeweilige Lieferant. MacXony kann in einem Vorgang Ware mehrerer Lieferanten in einem Container zusammenführen.

3. Angebote

Angebote sind freibleibend, in der genannten Währung, zuzüglich Fracht, Versicherung, Zoll, Steuern und lokaler Abgaben, soweit nicht ein Incoterm und eine Preisstellung ausdrücklich genannt sind. Maße, Fotos und Muster sind Annäherung. Technische Daten gelten nur, soweit sie in der Auftragsbestätigung stehen.

4. Bestellung und Spezifikation

Der Besteller liefert eine Liste (Gewerk, Menge, Zielhafen, gewünschter Incoterm, 20' oder 40'). MacXony ist nicht verpflichtet, jeden Wunsch aus mehreren Werken darzustellen. Eine Bestellung kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und — soweit vereinbart — Eingang der Anzahlung zustande. Änderungen nach Bestätigung können Kosten und Frist verschieben.

5. Mischcontainer

Ware mehrerer Firmen in einem Container bedeutet unterschiedliche Vorlaufzeiten, Packvorschriften und Dokumente. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass der Container erst geschlossen wird, wenn Volumen, Gewicht und Papiere zusammenpassen. Restvolumen kann mit Füllware oder Luft geschlossen werden. MacXony schuldet keine optimale Ausnutzung jedes Kubikmeters.

6. Preise, Zahlung, Eigentum

Soweit nicht anders bestätigt: Anzahlung vor Produktions- bzw. Beschaffungsstart, Rest vor Verladung oder gegen Kopie B/L, je Bestätigung. Zahlungen auf das in der Rechnung genannte Konto. Eigentum an Ware, die MacXony selbst liefert, bleibt bis vollständiger Zahlung vorbehalten. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

7. Lieferzeit und Gefahr

Fristen sind unverbindlich, soweit nicht ein Fixtermin schriftlich vereinbart ist. Höhere Gewalt, Werksschließung, Zoll, Embargo, Reederei, Wetter und fehlende Papiere des Bestellers schieben Fristen. Gefahrübergang nach vereinbartem Incoterm (typisch FOB chinesischer Hafen oder FCA). Transportversicherung nur auf ausdrücklichen Auftrag.

8. Beschaffenheit, Normen, Montage

Geschuldet ist die in der Bestätigung festgehaltene Spezifikation, nicht die Erwartung des Bestimmungslandes. Spannung, Stecker, Gewinde, Wasserdruck, Dämmwerte und Zulassungen weichen in China oft von EU/US/Karibik-Normen ab. Prüfung und Anpassung vor Ort obliegen dem Besteller. MacXony schuldet keine Montage, keine Baugenehmigung und keine Funktion des fertigen Hauses.

9. Untersuchung und Mängel

Der Besteller untersucht die Ware unverzüglich nach Ankunft. Offene Transport- und Mengenschäden sind gegenüber Frachtführer und Versicherung zu sichern und MacXony innerhalb von fünf Kalendertagen schriftlich zu melden. Sonstige Mängel innerhalb von zehn Tagen nach Entdeckung, spätestens drei Monate nach Ankunft, soweit nicht zwingend längere Fristen gelten. Bei berechtigten Mängeln Nachbesserung, Ersatz oder Minderung nach Wahl, soweit der jeweilige Lieferant mitspielt; Rücktritt nur bei erheblicher Pflichtverletzung.

10. Haftung

MacXony haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den Nettoauftragswert der betroffenen Position begrenzt. Keine Haftung für entgangenen Gewinn, Bauverzug vor Ort, Währung, Zolltarifänderungen und Entscheidungen von Behörden. Keine Haftung für Inhalte verlinkter Seiten.

11. Ausfuhr, Embargo, Compliance

Der Besteller sichert zu, Bestimmungsland, Endverwendung und Zahlungsweg wahrheitsgemäß anzugeben. MacXony prüft vor Angebot die erkennbare Rechtslage und kann Aufträge ablehnen oder abbrechen. Der Besteller holt Einfuhrgenehmigungen selbst ein. Umgehung von Sanktionen und Embargos wird nicht geschuldet und nicht angeboten.

12. Daten und Kommunikation

Anfragen und Formulare (auch über systeme.io) dienen der Bearbeitung und, soweit gesondert eingewilligt, der Information über Angebote. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

13. Schluss

Unwirksame Klauseln lassen den Rest bestehen. Es gilt — vorbehaltlich zwingenden Rechts — das Recht am Sitz des Betreibers; Gerichtsstand, soweit zulässig, ebenfalls dort. Vertragssprache der Bestätigung geht diesen AGB vor, diese AGB gehen der Website vor.

Stand: September 2026. Betreiberdaten siehe Impressum.